Arbeitskleidung kann in Ihrem Unternehmen einen erheblichen Kostenfaktor darstellen. Insbesondere bei einer größeren Belegschaft können die Kosten erheblich steigen. Wir werden regelmäßig gefragt, ob Arbeitskleidung steuerlich absetzbar ist. Um hier Klarheit zu schaffen, erläutern wir in diesem Artikel die steuerliche Absetzbarkeit von Arbeits- und Firmenkleidung.
Was beinhaltet Arbeitskleidung?
Um zu verhindern, dass alles als Arbeitskleidung eingestuft wird, hat das Finanzamt eine Reihe von Voraussetzungen aufgestellt Arbeitskleidung müssen einhalten.
Kleidung ist Arbeitskleidung, wenn sie eine der folgenden Bedingungen erfüllt:
- Die Kleidung ist (fast) nur zum Tragen bei der Arbeit geeignet, etwa ein Laborkittel o.ä Schutzumschlag.
- Die Kleidung enthält ein oder mehrere deutlich sichtbare Bildmerkmale des Arbeitgebers, beispielsweise ein Firmenlogo. Zusammen haben diese eine Fläche von mindestens 70 cm² pro Kleidungsstück. Diese Fläche berechnen Sie mit einem imaginären Rechteck um die Extrempunkte des Logos.
- Die Arbeitskleidung wird nachweislich am Arbeitsplatz zurückgelassen.
- Die Arbeitskleidung ist eine Uniform bzw Overall. Trägt eine Gruppe von Mitarbeitern die gleiche Kleidung, die auch außerhalb des Arbeitsumfelds mit einem Unternehmen oder Beruf verbunden ist, handelt es sich bei dieser Kleidung um eine Uniform. Beispielsweise die Arbeitskleidung von Polizisten, Soldaten und Flugbegleitern. Die schwarze Hose und der blaue Blazer eines Fahrers sind daher keine Uniform. Wenn ein Kleidungsstück Teil einer Uniform ist, dann ist dieses Kleidungsstück auch Arbeitskleidung. Dabei spielt es keine Rolle, ob dieses lockere Kleidungsstück als Uniform anerkannt wird und ob es auch außerhalb der Arbeit getragen werden darf.
- Sie erstatten, stellen oder stellen die Kleidung zur Verfügung, weil das Arbeitsschutzgesetz dies vorschreibt, wie es auch bei Sicherheitsschuhen der Fall ist. Es gelten folgende Bedingungen:
- Sie haben einen Arbeitsschutzplan
- Die Arbeitskleidung ist gemäß diesem Arbeitsschutzplan erforderlich.
- Firmenkleidung wird hauptsächlich während der Arbeitszeit getragen.
- Der Arbeitnehmer muss keinen Eigenanteil zahlen.
Quelle: Steuerbehörden
Abzugsfähigkeit
Doch inwieweit ist die Kleidung tatsächlich abzugsfähig? Wenn Sie nach den oben genannten Voraussetzungen festgestellt haben, dass die Betriebskleidung unter die Kategorie Berufskleidung fällt, können Sie die „gesamten Kosten“ von Ihrem steuerpflichtigen Gewinn abziehen. Das bedeutet, dass der Teil des Gewinns, auf den Sie Steuern zahlen müssen, sinkt und Ihnen nach der Zahlung der Gewinnsteuer mehr Geld übrig bleibt.
Wenn Sie die Arbeitskleidung steuerfrei zur Verfügung stellen dürfen, können Sie auch die Reinigungskosten steuerfrei erstatten. Die Erstattung dieser Reinigungskosten an Ihren Mitarbeiter fällt unter die Erstattung von Vermittlungskosten.
Bitte beachten Sie:
Andere für die Arbeit notwendige Kleidung, wie zum Beispiel ein Anzug oder eine elegante Hose, fällt leider nicht unter die abzugsfähige Berufskleidung. Seit 2001 hat sich das Gesetz geändert und solche Kleidung ist vollständig steuerfrei.
Besticken oder Bedrucken Ihrer Firmenkleidung
Funktionelle Unternehmenskleidung mit Ihrem gestickten oder bedruckten Logo sorgt für einen professionellen Auftritt, ist wiedererkennbar, repräsentativ und trägt zu Ihrer Corporate Identity bei. Wie bereits in diesem Artikel erwähnt, ist auch Arbeitskleidung mit deutlich sichtbarem Logo (oder Firmenlogo) steuerlich absetzbar, wenn diese Logos zusammen eine Fläche von mindestens 70 cm² pro Kleidungsstück haben. Unishore Workwear verfügt über jahrelange Erfahrung im Sticken und Bedrucken von Unternehmenskleidung. Möchten Sie mehr wissen? Kontaktieren Sie uns oder Fordern Sie ein Angebot an.