ATEX – Schutz vor Explosionsgefahr

ATEX kommt vom französischen Wort „atmosphère explosible“. Dies gilt für alle Situationen in denen Menschen einer Explosionsgefahr ausgesetzt sind. Hierbei kann es sich um Staub, Dämpfe wie Benzin, aber auch Staubwolken beispielsweise von Toner oder Mehl handeln. Die ATEX-Gesetzgebung besteht aus: ATEX 114 Richtlinie und die ATEX 153 Richtlinie. Diese Richtlinien sollen sicherstellen dass Arbeitgeber ihre Mitarbeiter vor unsicheren Arbeitssituationen schützen. Diese beiden Richtlinien sind im Warengesetz und im Arbeitsbedingungengesetz enthalten.

ATEX 114-Richtlinie

Die ATEX-114-Richtlinie – früher die ATEX-95-Richtlinie – legt fest welche Standards Geräte und Produkte erfüllen müssen die in potenziell explosiven Atmosphären installiert werden. Diese Umgebungen werden ATEX-Zonen genannt. In dieser Richtlinie wird auch beschrieben wie Hersteller angeben müssen welche Anforderungen das Gerät erfüllt.

Explosionsgeschützte Geräte und Produkte die der Richtlinie ATEX 114 entsprechen sind mit einem Sechsecksymbol mit „Ex“ darin gekennzeichnet. Wie hier gezeigt.

ATEX 114-Richtlinie

Dieses Symbol steht für die ATEX 114-Richtlinie

ATEX 153-Richtlinie

Die Richtlinie ATEX 153 – frühere Richtlinie ATEX 137 – beschreibt welche Sicherheitsanforderungen Arbeitgeber erfüllen müssen damit Arbeitnehmer bei Explosionsgefahren sicher und gesundheitsschädlich arbeiten können. Zu diesem Zweck müssen Arbeitgeber bestimmte Verpflichtungen erfüllen:

  • Mitarbeiter müssen für die Arbeit in explosionsgefährdeten Umgebungen geschult sein
  • Anlagen und Maschinen müssen von den für die Montage verantwortlichen Mitarbeitern geprüft, gewartet und installiert werden.
  • In explosionsgefährdeten Bereichen muss angegeben werden welche explosionsgefährlichen Stoffe in der Menge vorhanden sind
  • Gefahrenbereiche müssen in ATEX-Zonen eingeteilt werden

Explosionsgefährdete Bereiche sind mit folgendem Dreieck gekennzeichnet:

Richtlinie ATEX 153

Dieses Symbol steht für die ATEX 153-Richtlinie

ATEX-Zonen

Gemäß der Richtlinie ATEX 153 sind Arbeitgeber verpflichtet Gefahrenbereiche in ATEX-Zonen einzuteilen. Diese Zonen müssen in einem Sicherheitsdokument aufgeführt sein. Die Explosionsrisiken werden auf Basis einer Risikoinventur und -bewertung ermittelt. Die nach ATEX-114 zugelassenen Geräte sind in Kategorien unterteilt die angeben in welchen Zonen sie verwendet werden dürfen.

  • Die Zonen mit der Gefahr einer Gas- oder Dampfexplosion werden als Zone 0, 1 oder 2 bezeichnet.
  • Die staubexplosionsgefährdeten Zonen werden als Zone 20, 21 oder 22 bezeichnet.

Um die richtige Zoneneinteilung zu erhalten werden verschiedene Faktoren und Komponenten berücksichtigt.

  • Die Gefahrenquellen – alle Stellen an denen Gas, Dampf oder Staub freigesetzt werden können – werden kartiert;
  • Es werden die Mengen an Gas, Dampf und Staub berechnet die in der Umgebung freigesetzt werden könnten;
  • Es wird die Wahrscheinlichkeit berechnet dass ein gefährliches explosionsfähiges Gemisch vorhanden ist.

Für eine abschließende Zoneneinteilung wird untersucht wie oft ein explosionsfähiges Gemisch entstehen kann. Die Zoneneinteilung sieht so aus:

Zone Art der Explosionsgefahr Frequenz
Zone 0 Gefahr einer Gasexplosion > 10 % der Betriebszeit
Zone 1 Gefahr einer Gasexplosion zwischen 0,1 % und 10 % der Betriebszeit
Zone 2 Gefahr einer Gasexplosion < 0,1 % der Betriebszeit
Zone 20 Staubexplosionsgefahr > 10 % der Betriebszeit
Zone 21 Staubexplosionsgefahr zwischen 0,1 % und 10 % der Betriebszeit
Zone 22 Staubexplosionsgefahr < 0,1 % der Betriebszeit

EN 1149 entspricht der ATEX-Richtlinie

Die ATEX-Richtlinie ist kein Sicherheitsstandard. Die ATEX-Richtlinie gibt an welche Anforderungen Unternehmen beim Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen beachten müssen. Zum Beispiel welche Sicherheitskleidung getragen werden sollte. Kleidung die nach zertifiziert ist Norm EN 1149 die Anforderungen der ATEX-Richtlinie erfüllen.